Netzverträge
Netzanschlussvertrag Strom
Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Gebäudeeigentümer und der Stadtwerke Herne AG. Er regelt den technischen Anschluss der Kundenanlage an unser Netz sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten – zum Beispiel bezüglich der Eigentumsgrenze, der Spannungsebene oder der Netzanschlusskapazität.
Anschlussnutzungsvertrag Strom
Um Ihren Anschluss nutzen zu können, müssen Sie Netznutzungsentgelte bezahlen. Dafür wird ein Anschlussnutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer und der Stadtwerke Herne AG geschlossen. In der Regel geschieht dies über Ihren Stromlieferanten. Der Vertrag regelte unter anderem die Höhe der Netzentgelte, die sich je nach Messkonzept und Nutzung unterscheiden können. Insbesondere netzdienliche Anwendungen können zu niedrigeren Netznutzungsentgelten führen. Er regelt außerdem die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, etwa im Zusammenhang mit der Art der Messung und Zählung oder der Zutrittsrechte.
Wichtiger Hinweis für Haushaltskunden
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Netzbetreiber und einem Netznutzer geschlossen. Letzterer ist meist ein Energielieferant, kann jedoch auch ein Letztverbraucher sein. Allerdings betrifft dies vor allem große Unternehmen. Als normaler Haushaltskunde in Herne müssen Sie in der Regel keinen Netznutzungsvertrag mit uns abschließen.
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Netzanschlussvertrag Gas
Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Gebäudeeigentümer und der Stadtwerke Herne AG. Er regelt den technischen Anschluss der Gasanlage an unser Netz sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, unter anderem in Bezug auf die Eigentumsgrenze, die Druckstufe oder die Netzanschlusskapazität.
Anschlussnutzungsvertrag Gas
Der Anschlussnutzungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und der Stadtwerke Herne AG. Er regelt die Nutzung eines Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas aus dem Netz der Stadtwerke Herne AG sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, etwa bezüglich der Art der Messung und Zählung oder der Zutrittsrechte.
Wichtiger Hinweis für Haushaltskunden
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Netzbetreiber und einem Netznutzer geschlossen. Letzterer ist meist ein Energielieferant, kann jedoch auch ein Letztverbraucher sein. Allerdings betrifft dies vor allem große Unternehmen. Als normaler Haushaltskunde in Herne müssen Sie in der Regel keinen Netznutzungsvertrag mit uns abschließen.
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Sondervertrag: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 a
Planen Sie eine Wallbox, eine Wärmepumpe, ein Klimagerät oder einen Stromspeicher mit einer Leistung über 4,2 kW zu installieren? Ist Ihre geplante Anlage genehmigungs- oder meldepflichtig?